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Gesamterneuerungswahlen im Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen

Am Sonntag, 10. September 2023, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden die Gesamterneuerungswahlen im Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen statt:

1. Erneuerungswahlen des Katholischen Kollegiums für die Amtsdauer 2023–2027:

  • Wahl von zwei Mitgliedern für den Wahlkreis Thal
  • Wahl eines Mitgliedes für den Wahlkreis Rheineck
  • Wahl eines Mitgliedes für den Wahlkreis St. Margrethen

2. Erneuerungswahlen der Kirchgemeindebehörden für die Amtsdauer 2024–2027:

Katholische Kirchgemeinde Thal:Wahl des/der Präsidenten/in des Kirchenverwaltungsrates und sechs Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates Thal sowie Wahl von drei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission 
Katholische Kirchgemeinde Rheineck:
Wahl des/der Präsidenten/in des Kirchenverwaltungsrates und vier Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates Rheineck sowie Wahl von drei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission Katholische Kirchgemeinde St. Margrethen:
Wahl des/der Präsidenten/in des Kirchenverwaltungsrates und drei Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates St.Margrethen sowie Wahl von vier Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission 

 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge, für den ersten Wahlgang müssen bis spätestens 8. Juli 2023, 18.00 Uhr, bei den Sekretariaten der jeweiligen Kirchgemeinden eintreffen. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 15 Stimmberechtigten je Katholischer Kirchgemeinde unterzeichnet ist. Die Katholischen Kirchgemeinden Thal, Rheineck und St. Margrethen stellen entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Kirchgemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

 

Allfälliger zweiter Wahlgang |

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 5. November 2023 statt. Wahlvorschläge müssen in diesem Fall bis Mittwoch, 20. September 2023, 18.00 Uhr bei den Katholischen Kirchgemeinden eintreffen:

Kath. Kirchgemeinde Thal, Kirchstrasse 9, 9423 Altenrhein

Kath. Kirchgemeinde Rheineck, Grünaustrasse 2, 9424 Rheineck

Kath. Kirchgemeinde St. Margrethen, Kaplaneistrasse 3, 9430 St. Margrethen

Im zweiten Wahlgang ist auch eine stille Wahl der kommunalen Kirchgemeindebehörden möglich (Art. 28 und 29 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen – WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Nicht möglich ist hingegen die stille Wahl für das Katholische Kollegium. Sollten im ersten Wahlgang nicht genügend wählbare Personen das absolute Mehr erreicht haben, ist zwingend ein zweiter Wahlgang durchzuführen – unabhängig davon, ob die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht.

Briefliche Stimmabgabe, Urnenöffnungszeiten
Jede/r Stimmberechtigte der Katholischen Kirchgemeinde kann seine/ihre Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung liegt den Abstimmungsunterlagen bei. Die Daten für die persönliche Stimmabgabe an der Urne und die Möglichkeiten der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Die Katholischen Kirchgemeinden Thal, Rheineck und St. Margrethen